In der eidg. Starkstromverordnung ist die Pflicht zur periodischen Kontrolle und Instandhaltung von elektrischen Starkstromanlagen vorgeschrieben.
Auch die Betriebsmittelvorschriften des Lieferwerkes empfehlen eine regelmässige Wartung der Leistungsschalter.
Diese für die Sicherheit der Anlage unerlässlichen Unterhaltsarbeiten werden von unseren Service-Technikern vor Ort durchgeführt und umfassen eine Funktionskontrolle der Überlast- und Kurzschlussauslöser sowie der übrigen Teile. Fettvorrat und Fettzustand werden überprüft.
Wo nötig werden Teile, deren Lebensdauer erreicht ist, ersetzt.